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Sowohl bei einem Pflegeappartment wie auch bei einer altersgerechten oder betreuten Wohnung erwerben Sie Teileigentum mit einem eigenen Grundbuchblatt, das jederzeit veräusserbar ist. Hier ist zu unterscheiden: Altersgerechte Wohnungen ohne einen Pachtvertrag eines Pflegeheimbetreibers können wie jede Eigentumswohnung an Kapitalanleger und Eigennutzer verkauft werden und stoßen insbesondere bei Eigennutzern im regionalen Umfeld auf reges Interesse. Dies auch deshalb, weil im Gegensatz zu unseren Neubauprojekten, die erst gebaut werden müssen, die Wohnung besichtigt und schnell bezogen werden kann und das oftmals in der unmittelbaren Nähe oder im gleichen Haus beheimatete Pflegeheim schon im Betrieb ist. Der Zweitmarkt für betreute Wohnungen, die einem Pachtvertrag eines Pflegeheimbetreibers unterliegen, und für Pflegeappartments entwickelt sich zur Zeit stark. Sie sind vorzugsweise für Kapitalanleger interessant, die ein bereits bestehendes Objekt bevorzugen und an einer höheren Rendite interessiert sind als sie neugebaute Wohnungen und Appartments bieten können, Nicht zuletzt aufgrund gestiegener Grundstücks- und Baupreise sind neugebaute Pflegeimmobilien heute in der Rendite oftmals etwas niedriger als Objekte, die vor wenigen Jahren gebaut wurden.